Bitte Hecken schneiden
19.05.2025
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentliche Strassen und Gehwegen müssen im Interesse der Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden.
Diverse Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen bereits zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des Strassenunterhalts bei. Mit dieser Publikation fordern wir im Interesse der Verkehrssicherheit sämtliche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen zurückzuschneiden.
Für den Rückschnitt gelten die folgenden Bestimmungen (gemäss kantonalem Baugesetz):
- In die Fahrbahn und in den Gehweg ragende Bäume und Sträucher sind auf eine Höhe von 4,50 Meter (ab Fahrbahn gemessen) und 2,50 Meter (ab Gehweg gemessen) aufzuasten, das heisst die Äste sind bis zur angegebenen Höhe zu entfernen.
- Hecken und Sträucher sind auf die Grundstücksgrenze zur Strasse oder Gehwegen zurückzuschneiden. Die verfügten Sichtzonen bei Einmündungen von öffentlichen Strassen sind freizuhalten und ebenfalls zurückzuschneiden.
- Der Rückschnitt hat bis am 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Die Regionalpolizei Unteres Fricktal dankt allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten!