
Gemeinderat
Aufgaben
Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Ihm obliegen die politische Leitung der Gemeinde, die allgemeine Verwaltung und der Vollzug des kommunalen und übergeordneten Rechts, die Vermögensverwaltung, die Vertretung der Gemeinde nach aussen sowie die formelle und materielle Vorbereitung der gemeinderätlichen Vorlagen.
Die Aufgaben sind in § 37 Gemeindegesetz und Art. 6 der Gemeindeordnung detailliert aufgeführt. Dem Gemeinderat stehen ausserdem jene Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind.
Gemeinderat
Präsidium und Vizepräsidium:
| Name | Funktion | Ressort |
|---|---|---|
| Rohrer Claudia | Stadtpräsidentin | Präsidiales sowie Bau und Planung |
| Steiger Benjamin | Vize-Stadtpräsident | Finanzen und Ressourcen |
Behördenmandate:
| Name | Funktion | Ressort |
|---|---|---|
| Burkhardt Dominik | Stadtrat | Soziales und Gesundheit |
| Lässer Joël | Stadtrat | Sicherheit und Verkehr |
| Schlittler Susanna | Stadträtin | Bildung, Jugend, Kultur und Sport |
| Erdin Roger | Stadtschreiber | |
| Schibler Christine | Vizestadtschreiberin |