Gemeindeversammlung
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Steuerkommission

Der Steuerkommission obliegen als Vollzugsbehörde des kantonalen Steuergesetzes die Beurteilung der Steuerpflicht und die Veranlagung der Einkommens- und Vermögens- und der Grundstückgewinnsteuern.

Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär sowie dem Vorsteher des Gemeindesteueramtes, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt ebenfalls durch die Delegation.

Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:

  • in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen (Beurteilung der Einsprachen/steuerpflichtige Person verlangt Vorladung vor die gesamte Steuerkommission)
  • in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat
  • wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt


Um einen effizienten Veranlagungsablauf zu gewährleisten, empfiehlt das kantonale Steueramt, die Zuständigkeit der Gesamtsteuerkommission möglichst auf die in der Verordnung vorgesehenen Fälle zu beschränken.

Kontakt

Steuerkommission


01.01.2026 - 31.12.2029

Präsidium und Vizepräsidium:

NameFunktionRessort
Lustenberger MartinPräsident/In
Wunderlin DanielVizepräsident/in

Behördenmandate:

NameFunktionRessort
Müller SilvanMitglied
Gloor DieterErsatzmitglied
Suter UrsFachperson (Aktuar)
Schifferle SandraFachperson Kanton

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