Parkieren
Öffentliche Parkplätze in Rheinfelden sind grundsätzlich bewirtschaftet, das heisst, es werden Parkgebühren erhoben und die Parkierungsdauer wird je nach Gebiet limitiert. Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie in Rheinfelden Berufstätige gelten besondere Regelungen.
Die Umsetzung der Parkierungsvorschriften stützt sich auf das von der Gemeindeversammlung im Dezember 2013 beschlossene
Parkierungsreglement und auf der vom Gemeinderat 2014 genehmigten Vollziehungsverordnung.
Parkbewilligungen
Parkingpay
- Alle Parkbewilligungen (auch vergünstigte Jahresbewilligungen) können über die Parkingpay-App oder auf der Webseite von Parkingpay gelöst und bezahlt werden.
- In Ausnahmefällen können die Bewilligungen auch direkt bei der Regionalpolizei Unteres Fricktal bezogen und bezahlt werden.
- Bei Fragen berät Sie die Regionalpolizei unter Tel. +41 61 833 31 00 oder per E-Mail an rhnfldnpstnrplgch
Anwohnerinnen und Anwohner
- Anwohnerinnen und Anwohner haben die Möglichkeit, in der entsprechenden Parkraumzone eine Dauerparkier-Bewilligung zu kaufen. Aufgrund der beschränkten Anzahl an Parkflächen besteht bei erhöhter Nachfrage eine Kontingentierung auf gewisse Dauerparkier-Bewilligungen.
- Für einzelne Tage oder für Gäste können Tagesbewilligungen erworben werden.
Pendlerinnen und Pendler
Bau- und Serviceunternehmen
Parkscheibe richtig stellen
Parkieren in der Blauen Zone
- Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 19.00 Uhr für eine Stunde in der "Blauen Zone" parkiert werden.
- Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr.
- Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 09.00 Uhr.
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Parkzeitbeschränkung.
Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden. Beispiel: Ankunftszeit = 09.05 Uhr; Einstellung = 09.30 Uhr; Abfahrtszeit = 10.30 Uhr.
Zone mit Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und Zusatztafel mit Zeitangabe
Flyer Parkvorschriften
Strassenlegende der Parkzonen
Parkzonenplan
Parktarife
Parkieren von Mofas und Motorrädern
- Für Mofas und Motorräder stehen in derZone A, am und um den Bahnhof sowie am Schützenweg und im Storchennest kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Es gilt die signalisierte Höchstparkzeit.
- Für Motorräder ist das nächtliche Dauerparkieren in den Zonen A und Z auf öffentlichen Anlagen nicht erlaubt.
- Ausgenommen davon sind die Parkierungsanlagen Schützenweg und Storchennest, wo über Parkingpay gegen Gebühr (20 Franken pro Monat oder 220 Franken pro Jahr) Bewilligungen auf das Kontrollschild gelöst werden können.
Übersicht Parkierungsmöglichkeiten in Rheinfelden
- Rund um die Altstadt stehen verschiedene Parkierungsanlagen zur Verfügung.
- In der Altstadt stehen einige wenige Kurzzeitparkplätze zur Verfügung.
- In den Wohnquartieren werden Anwohnerinnen und Anwohner bevorzugt.
Parkplatz Storchennest
Lage: Hermann Keller-Strasse, am Osteingang der Altstadt vor der Stadtmauer Höchstparkdauer: 48 Stunden Gebührenpflichtige Parkzeiten: 7 Tage 24 Std. Höchstparkgebühr: CHF 20.00/Tag Anzahl Parkplätze: 76 + 2 Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen Parkplatz Schützen/Schützenweg
Lage: Schützenweg Höchstparkdauer: 48 Stunden Gebührenpflichtige Parkzeiten: 7 Tage 24 Std. Höchstparkgebühr: CH 20.00/Tag Anzahl Parkplätze: 71 + 2 Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen / Schützenweg: 7 Carparkplätze
Lage: hinterer Teil des Schützenparkplatzes Höchstparkdauer: keine Beschränkung Anzahl Parkplätze: 3 Postplatz
Lage: Kaiserstrasse Höchstparkdauer: 1.5 Std. HINWEIS: Der Parkvorgang via Parkuhr oder über die Parking-App muss in jedem Fall erfolgen. Gebührenpflichtige Parkzeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 20.00h / Sa. 08.00 - 17.00h (30 Minuten = kostenlos) Parkplatz Robersten (Aussenparkplatz Migrosgelände)
Lage: Hermann Keller-Strasse Höchstparkdauer: keine Beschränkung Gebührenpflichtige Parkzeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 20.00h / Sa. 08.00 - 17.00h Anzahl Parkplätze: 21 + 1 für mobilitätseingeschränkte Personen Parkplatz Drei Könige
Lage: Ecke Zürcherstrasse/Magdenerstrasse; Einfahrt von Seite Kunzental her Höchstparkdauer: 24 Stunden Gebührenpflichtige Parkzeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 19.00h / Sa. 08.00 - 17.00h Höchstparkgebühr: CHF 08.00/Tag Anzahl Parkplätze: 32 + 1 für mobilitätseingeschränkte Personen Tagesparkbewilligungen zum Preis von CHF 5.00/Tag lösbar via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App
Habich-Dietschy-Strasse
Lage: entlang Habich-Dietschy-Strasse Höchstparkdauer: keine Beschränkung Gebührenpflichtige Parkzeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 20.00h / Sa. 08.00 - 17.00h Anzahl Parkplätze: 4 Friedhofparkplatz Süd
Lage: Riburgerstrasse (neben Feuerwehrmagazin) Höchstparkdauer: 3 Stunden (Parkscheibenpflicht) Gebührenpflichtige Parkzeiten: keine, ausgenommen Tagesparkbewilligungen Tagesparkbewilligungen: CHF 5.00 lösbar via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App
Angehörige der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Unteres Fricktal (ZSO) sind bei Aufgeboten durch die jeweilige Organisation von der Höchstparkzeit und der Gebührenpflicht befreit.
Friedhofparkplatz West
Lage: Ecke Spitalstrasse-Riburgerstrasse (vis à vis Waldfriedhof) Höchstparkdauer: keine Gebührenpflichtige Parkzeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 19.00h / Sa. 08.00 - 17.00h, ausgenommen Tagesparkbewilligungen Höchstparkgebühr: CHF 5.00/Tag Tagesparkbewilligungen: CHF 5.00 lösbar via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App
Schulanlage Engerfeld - Parkhaus
Lage: Schulanlage Engerfeld, Engerfeldstrasse Betriebszeiten: 06.00 - 23.00h Höchstparkdauer: 72h Gebührenpflichtige Parkzeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 19.00h Höchstparkgebühr: CHF 5.00/Tag Anzahl Parkplätze: 63 Rheinparking - Parkhaus
Lage: Habich-Dietschy-Strasse / Fröschweid Das Rheinparking wird von einer Aktiengesellschaft betrieben und verwaltet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Rhein-Parking AG.
Park + Pool
- 1) nach Lichtsignalanlage Richtung Magden (Autobahneinfahrt Richtung Zürich)
- 2) Parkplatz Sportanlage Schiffacker/Engerfeld
Die Fahrzeuge dürfen maximal 24 Stunden auf den P+P-Plätzen abgestellt werden. Das Parkieren ist auf allen Anlagen kostenlos.
Für eine längere Parkdauer auf dem Parkplatz der Sportanlage Schiffacker/Engerfeld ist eine Dauerpark-Bewilligung (Zone S1) oder eine entsprechende Tagesparkkarte via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App lösbar.Park + Ride
Lage: Bahnhof SBB